The Pup Of Germany

So läuft die Wahl

The Pup Of Germany wird gewählt, nicht gekürt. Es gibt keine Jury, kein Publikums-Votum und keine Gewichtung: Nur die Stimmen der Community zählen. Und weil Transparenz unser Kernversprechen ist, steht hier nicht nur das Prinzip, sondern der komplette technische Ablauf.

Die Grundsätze

Jede stimmberechtigte Person hat genau eine Stimme, abgegeben elektronisch, geheim und kostenlos. Stimmberechtigt ist, wer bis zum Stichtag im Wahlregister registriert und verifiziert ist. Mitglied im Verein musst du dafür nicht werden: Die Registrierung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts; du musst sie nur pflegen, wenn wir dich darum bitten (etwa alle zwei Jahre eine kurze Bestätigung, vor einer Wahl gegebenenfalls eine erneute Verifikation). Eine Wartezeit gibt es nicht: Die Wahl wird mindestens sechs Wochen vorher angekündigt, und wer sie zum Anlass nimmt sich zu registrieren, wählt mit; nur bei konkreten Anzeichen für Schein- oder Mehrfachregistrierungen kann der Vorstand Neueintragungen vorübergehend aussetzen, öffentlich dokumentiert und nur mit Zustimmung der Wahlleitung. Gegen Manipulation schützt also nicht eine Frist, sondern die Identitätsverifikation: eine Person, eine Stimme.

Die Auszählung verantwortet eine unabhängige Wahlleitung, die weder dem Vorstand angehört noch selbst kandidiert. Veröffentlicht werden das Verfahren (vor der Wahl), das Ergebnis, die Beteiligung und die Zahl der Stimmberechtigten.

So läuft die Wahl ab, Schritt für Schritt

1. Registrieren und E-Mail bestätigen

Du registrierst dich einmalig über das Formular und bestätigst deine E-Mail-Adresse per Link (Double-Opt-in). Damit wissen wir, dass die Adresse wirklich dir gehört, und können dich zur Wahl einladen. Das war der ganze Papierkram: kein Mitgliedsantrag, kein Beitrag, keine Pflichten.

2. Identität verifizieren: eine Person, eine Stimme

Damit niemand mit mehreren Accounts abstimmt, verifizierst du einmalig deine Identität über unseren Dienstleister Didit: Foto eines Ausweisdokuments plus Selfie mit Lebendigkeitsprüfung, direkt im Browser, in rund zwei Minuten. Das funktioniert mit Dokumenten aus über 220 Ländern, ein deutscher Ausweis ist nicht nötig. Ein Gesichtsabgleich verhindert Mehrfach-Anmeldungen. Der Verein speichert keine Ausweiskopie, sondern nur das Prüfergebnis und einen verschlüsselten Kennwert; gegenüber allen anderen kannst du beim Pupnamen bleiben. Die biometrische Prüfung läuft nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung (Details in der Datenschutzerklärung).

3. Stichtag und Wahlberechtigtenliste

Zum Stichtag (er wird mit der Wahl bekannt gegeben, liegt frühestens vier Wochen danach sowie spätestens eine Woche vor Wahlbeginn und kann nachträglich nicht geändert werden) erstellt die unabhängige Wahlleitung die Liste der Wahlberechtigten aus dem Wahlregister. Diese Liste enthält nur Pseudonyme (Registernummer oder Pupname), keine Klarnamen. Die Wahlleitung besteht aus mindestens zwei Personen, die weder im Vorstand sitzen noch selbst kandidieren; sie prüft die Liste im Vier-Augen-Prinzip, bevor irgendetwas verschickt wird. Veröffentlicht wird vorab auch das eingesetzte Wahlverfahren.

4. Geheime Stimmabgabe mit Einmal-Link

Jede wahlberechtigte Person bekommt einen persönlichen Einmal-Link. Für die Titelwahl setzen wir auf votesUP! (Server in Deutschland): Dort wird beim Abstimmen nur dein Link als „verbraucht“ markiert; deine Stimme landet getrennt davon und in zufälliger Reihenfolge in der digitalen Urne. Technisch bedeutet das: Es ist hinterher feststellbar, dass du teilgenommen hast (so zählen wir die Beteiligung), aber nicht, wie du gestimmt hast. Für Beschlüsse der Mitgliederversammlung nutzen wir POLYAS, ein vom BSI zertifiziertes Wahlsystem.

5. Auszählung und Veröffentlichung

Die Wahlleitung hat direkten Zugriff auf die Auszählungsdaten und stellt das Ergebnis fest. Veröffentlicht werden: die Stimmenzahl je Kandidatur, die Gesamtbeteiligung und die Zahl der Wahlberechtigten, dazu das um persönliche Angaben bereinigte Wahlprotokoll. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält; sonst gibt es eine Stichwahl der beiden Bestplatzierten. Anfechten kann binnen zwei Wochen jede wahlberechtigte Person, jede Kandidatur und, wer zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen wurde.

Was wir technisch nicht können, mit Absicht

Weder Vorstand noch Wahlleitung noch der Wahlanbieter können sehen, wer wie gestimmt hat. Die Stimmen liegen ohne jeden Personenbezug in der Urne; gespeichert wird nur, dass ein Einmal-Link verbraucht wurde. Daten, aus denen sich „wer hat wie gestimmt“ rekonstruieren ließe, entstehen gar nicht erst.

Kandidieren

Kandidieren kann jede registrierte, verifizierte Person durch Selbstbewerbung. Auch wer erst durch die Wahl-Ankündigung dazukommt, kann antreten: registrieren, verifizieren, bewerben. Ob jemand die Community vertreten soll, entscheidet die Community selbst an der Urne; eine Vorab-Hürde braucht es dafür nicht.

Die gewählte Person wirkt ein Titeljahr lang als ehrenamtliche Botschafter*in des Vereins: für Sichtbarkeit, Aufklärung und gegen Diskriminierung.

Das Titeljahr-Budget

Der Titel kommt mit Rückenwind: einem zweckgebundenen Budget für das Titeljahr, geplant sind 5.000 Euro (die Höhe legt die Mitgliederversammlung fest). Damit finanzierst du deine Arbeit als Botschafter*in: Reisen zu CSDs und Community-Events, Materialien, Aufklärungsformate, eigene Projekte für die Community.

Ein Preisgeld ist das nicht, und das ist Absicht: Als gemeinnütziger Verein dürfen wir keine Gewinne ausschütten. Erstattet werden Ausgaben für die Botschafter*innen-Arbeit gegen Belege, bis zum beschlossenen Höchstbetrag. Jede Erstattung erscheint im jährlichen Finanzbericht; so bleibt auch dieses Versprechen überprüfbar (Details in § 3 Abs. 5 der Satzung und § 9 der Wahlordnung).

Alle Regeln im Detail

Der komplette Wahlordnungs-Entwurf steht öffentlich auf der Satzungsseite: Stichtag, Wahlleitung, Stichwahl, Anfechtung, Titeljahr. Was dir daran nicht passt, sag es uns, genau dafür ist die Gründungsphase da.

Zeitplan bis zur ersten Wahl

Sommer 2026
Satzungsentwurf steht
Satzung und Wahlordnung liegen als Entwurf auf dieser Website. Die Community kommentiert mit, Gründungsmitglieder finden sich.
Herbst 2026
Virtuelle Gründungsversammlung
Mindestens sieben Gründungsmitglieder beschließen die Satzung. Die Versammlung findet online statt, die Beglaubigung läuft im notariellen Online-Verfahren.
Winter 2026/27
Eintragung & Gemeinnützigkeit
Anmeldung beim Vereinsregister (AG Charlottenburg) und Feststellung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Aus i.G. wird e.V.
Frühjahr 2027
Bewerbungsphase
Die Wahlordnung ist beschlossen und veröffentlicht, die Bewerbung für die erste Wahl öffnet. Wer kandidiert, kennt alle Regeln vorher.
2027
Die erste Wahl
The Pup Of Germany 2027 wird von der Community gewählt: eine Stimme pro registrierter Person, elektronisch, geheim, öffentlich dokumentiert.