Neuigkeiten · 19. Juli 2026

Wuff, deine Daten: Warum wir einmal deinen Ausweis sehen wollen und was danach passiert

Aus der Community kam die berechtigte Frage: Ihr wollt meinen Ausweis sehen, damit ich wählen darf? Wird das nicht datenschutzrechtlich spannend? Gute Nase. Hier ist die ehrliche Antwort, einmal komplett durchgeschnüffelt.

Warum wir überhaupt verifizieren

Eine Person, eine Stimme. Das ist das ganze Geheimnis. Ohne Verifikation könnte eine Person mit zwanzig Wegwerf-Mailadressen zwanzig Stimmen abgeben, und die Wahl wäre keine. Die Verifikation ist also kein Misstrauen gegen dich, sondern der Schutz deiner Stimme vor den zwanzig anderen.

Was genau passiert

Du fotografierst einmalig ein Ausweisdokument (funktioniert mit Dokumenten aus über 220 Ländern, ein deutscher Ausweis ist nicht nötig) und machst ein Selfie mit Lebendigkeitsprüfung. Das läuft direkt im Browser bei unserem darauf spezialisierten Dienstleister Didit und dauert rund zwei Minuten. Der Gesichtsabgleich prüft dabei nur eines: dass du dich nicht doppelt registrierst.

Der juristische Teil, in ehrlich

Beim Gesichtsabgleich werden biometrische Daten verarbeitet. Die gehören rechtlich zu den besonders geschützten Datenkategorien (Art. 9 DSGVO), und dafür gilt: Das geht nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung, die du vor dem Start des Vorgangs erteilst, und die du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kannst. Ohne Einwilligung keine Biometrie, so einfach ist die Regel.

Und damit das kein bloßes Versprechen einer Website bleibt, steht es seit Fassung 1.8 ausdrücklich im Satzungsentwurf (§ 15): Biometrie nur mit ausdrücklicher Einwilligung, Verifikation durch einen spezialisierten Dienstleister, und der Verein bekommt nur das Nötigste. Danke an die Community fürs Nachhaken, genau dafür liegt der Entwurf öffentlich aus.

Was wir speichern und was nicht

  • Wir speichern: das Prüfergebnis (bestätigt oder nicht) und einen verschlüsselten Kennwert, der Doppel-Registrierungen erkennt
  • Wir speichern nicht: eine Kopie deines Ausweises
  • Gegenüber allen anderen bleibst du beim Pupnamen; deinen bürgerlichen Namen sieht nur die Verwaltung
  • Abmelden geht jederzeit, danach werden deine Daten gelöscht (nur gesetzliche Aufbewahrungsfristen und laufende Anfechtungsfristen gehen vor)

Und die Wahl selbst?

Deine Stimme landet ohne jeden Personenbezug in der digitalen Urne. Gespeichert wird nur, dass dein Einmal-Link verbraucht wurde, nicht wofür du gestimmt hast. Daten, aus denen sich „wer hat wie gewählt“ ablesen ließe, entstehen gar nicht erst. Das können weder Vorstand noch Wahlleitung noch der Wahlanbieter umgehen, und das ist Absicht.

Alle Details stehen auf der Seite So läuft die Wahl und in der Datenschutzerklärung. Noch eine Frage offen? Stups uns an.

Sieben Unterschriften machen einen Verein.

Deine kann dabei sein: Werde Gründungsmitglied. Oder merk dir die kostenlose Wahl-Registrierung vor und wähle 2027 mit, ganz ohne Mitgliedschaft.

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